Reisebedingungen
1. General Information
1.1. Über Sembo
Sembo ist Teil der Stena Line Travel Group AB mit Hauptsitz in Helsingborg. Sembo ist verantwortlich für Unterkunftsdienstleistungen, während Stena Line Scandinavia AB und Direct Ferries die Fährdienste verwalten. Darüber hinaus vermittelt Sembo weitere Verkehrsdienstleistungen wie Flugtickets, Mietwagen, Zugreisen und Transfers. Zahlungen für Transport und Unterkunft erfolgen direkt an Sembo (Stena Line Travel Group AB).
Sembo bedient hauptsächlich Privatkunden. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen sorgfältig, bevor Sie Ihre Reise buchen. Die Buchung von Reiseleistungen über unsere Webseite bedeutet, dass Sie die Reisebedingungen von Sembo akzeptieren.
Sofern nicht anders vereinbart, wählen Sie als Kunde Produkte und Dienstleistungen oder Kombinationen daraus aus den auf unserer Webseite angebotenen Leistungen aus.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, korrekte Kontaktdaten bereitzustellen, damit wir Sie bei wichtigen Informationen erreichen können. Wir informieren Sie über etwaige Änderungen per E-Mail. Sembo haftet nicht dafür, falls aufgrund fehlerhafter Kontaktdaten, die von Ihnen angegeben wurden, wichtige Informationen nicht zugestellt werden können. Als buchende Person tragen Sie die Verantwortung für die Zahlung. Es liegt ebenfalls in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie Mitteilungen von Sembo erhalten können. Sembo übernimmt keine Haftung für nicht zugestellte Nachrichten aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres angemessenen Einflussbereichs liegen, beispielsweise falsche E-Mail-Adressen, Einstellungen Ihres E-Mail-Kontos, die den Empfang verhindern, oder wenn E-Mails als Spam klassifiziert werden.
1.2. Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen bei der Durchführung der Reise
Mit der Buchung über unsere Webseite stimmen Sie zu, dass Sembo ausschließlich als Vermittler zwischen Ihnen und den jeweiligen Dienstleistern auftritt. Sembo haftet in keinem Fall für Reiseleistungen, die über andere Anbieter gebucht wurden.
Darüber hinaus übernimmt Sembo keine Haftung für eventuelle Fehler in Informationen, die von den jeweiligen Dienstleistern auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt wurden.
Wenn Sembo Dienstleistungen eines Anbieters vermittelt, ist dieser Anbieter für die Durchführung der gebuchten Leistung verantwortlich und es gelten dessen Reise- und Beförderungsbedingungen. Als Vermittler haftet Sembo nicht für Änderungen des Fahrplans, annullierte Flüge/Fähren, verloren gegangenes Gepäck, Insolvenzen oder andere Angelegenheiten, die mit der Erbringung der Reiseleistungen zusammenhängen.
Etwaige Ansprüche wegen Nichterbringung von Reiseleistungen sind daher direkt an den betreffenden Anbieter zu richten.
1.3. Technische Probleme
Sembo übernimmt keine Verantwortung für technische Probleme und Preisfehler, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. Sembo behält sich bei technischen Problemen oder Preisfehlern, z. B. im Zusammenhang mit Flugtickets, Gepäck oder Sitzplätzen, das Recht vor, Kunden innerhalb von 48 Stunden während regulärer Geschäftszeiten (werktags, ausgenommen Feiertage) per E-Mail zu kontaktieren.
Im Falle eines offensichtlichen Fehlers während der Buchung bietet Sembo Ihnen die Wahl, entweder den korrekten Preis zu akzeptieren und Ihre Buchung aufrechtzuerhalten oder Ihre Buchung kostenfrei zu stornieren.
Sembo ist nicht verpflichtet, Reiseleistungen zu einem falschen (niedrigeren) Preis zu erbringen, auch wenn Sie eine Buchungsbestätigung erhalten haben, sofern der Fehler für Sie vernünftigerweise hätte offensichtlich sein müssen.
2. Zahlung
2.1. Zahlungsarten
Buchungen können mit den folgenden Zahlungsmethoden bezahlt werden:
- Trustly (Banküberweisung)
- Kredit-/Debitkarte: Dankort, Visa, MasterCard und Eurocard – Sembo behält sich das Recht vor, Kartenzahlungen abzulehnen, wenn ein Betrugsverdacht besteht. In solchen Fällen kann ein Identitätsnachweis verlangt werden.
- Geschenkkarten
- Lea Bank: Bei Auswahl der Zahlungsoption über Lea Bank (Rechnung oder Ratenzahlung) entsteht ein Vertrag zwischen dem Kunden, Stena Line Travel Group und Lea Bank. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die Buchung abgeschlossen ist und der Kunde auf „Bezahlen“ klickt. Für Stena Line Travel Group gilt die Buchung dann als vollständig bezahlt. Lea Bank versendet die Rechnung postalisch an die angegebene Adresse. Die vollständigen Geschäftsbedingungen von Lea Bank bezüglich Ratenzahlungen und Rechnungsstellung sind hierbei gültig.
Sonderaktionen: Wenn Sie eine der Sonderaktionen von Lea Bank in Anspruch nehmen, z. B. „Jetzt kaufen, erst im April zahlen“, gelten die spezifischen Bedingungen der jeweiligen Aktion ausschließlich für den durch diese Aktion abgedeckten Kreditkauf.
Stornierungsbedingungen: Verbindlicher Kauf – Keine Rückerstattung. Falls zum Zeitpunkt der Buchung „Stornoschutz“ oder „Kostenlose Stornierung“ erworben wurde, gelten deren spezifische Stornierungsbedingungen auch für die Lea Bank-Aktionen.
2.2. Zahlung für Flugtickets
Flugtickets müssen unmittelbar bei der Buchung vollständig bezahlt werden. Diese Zahlung ist verbindlich.
2.3. Zahlung für Fährtickets
„Economy“-Tickets müssen sofort bei der Buchung vollständig bezahlt werden.
2.4. Zahlung für Hotels/Eintrittskarten
Eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtbetrags, jedoch mindestens 500 SEK einschließlich Stornoschutz, ist innerhalb von 2 Stunden nach Buchung zu leisten. Bei Abreise innerhalb von 25 Tagen ist der Gesamtbetrag sofort bei Buchung fällig.
2.5. Zahlung für Apartments/Ferienhäuser/Ferienwohnungen
Eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtbetrags, jedoch mindestens 500 SEK einschließlich Stornoschutz, ist innerhalb von 2 Stunden nach Buchung zu zahlen. Bei Abreise innerhalb von 45 Tagen ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
Bei Buchungen zu speziellen Konditionen, welche auch als „Nicht erstattungsfähig“ („Non-refundable“) gekennzeichnet sind, ist der gesamte Betrag sofort zahlbar und kann bei Änderungen oder Stornierungen nicht erstattet werden.
Wird die Restzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist Sembo berechtig, die Buchung als storniert zu betrachten. In diesem Fall gelten die in diesen Bedingungen aufgeführten Stornierungsbestimmungen inklusive eventueller Gebühren.
3. Flugtickets
3.1. Vermittlung von Flugtickets
Nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Mit Versand dieser Bestätigung tritt der Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und Sembo in Kraft. Falls Sie innerhalb einer Stunde nach erfolgter Buchung keine Buchungsbestätigung erhalten haben und auch nicht von unserem Kundenservice per E-Mail oder telefonisch kontaktiert wurden, setzen Sie sich bitte unverzüglich telefonisch mit uns in Verbindung.
Sobald Ihre elektronischen Flugtickets ausgestellt wurden, erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung inklusive Ihrer Ticketnummer. Ab diesem Zeitpunkt entsteht ein verbindlicher Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und der jeweiligen Fluggesellschaft.
Informationen zu Flugpreisen und Sitzplatzverfügbarkeit werden direkt von den Fluggesellschaften bereitgestellt. Sollte die Fluggesellschaft nach Versand der Buchungsbestätigung, aber bevor der Beförderungsvertrag verbindlich zustande gekommen ist (wie oben beschrieben), Änderungen vornehmen, auf die Sembo keinen Einfluss hat (z. B. Änderungen der Preise, Sitzverfügbarkeit oder anderer Bedingungen), kommt der Vertrag nicht zustande. In diesem Fall erstattet Sembo den bereits gezahlten Betrag vollständig auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.
Sembo wird Sie während der regulären Geschäftszeiten kontaktieren, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, den neuen Preis zu akzeptieren, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden der Änderung.
Sie sind verantwortlich dafür, die Übereinstimmung der Buchungsbestätigung mit den gebuchten Details zu prüfen. Bei Buchung von Flugtickets liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass sämtliche Namen exakt den Angaben im Reisepass entsprechen.
Besteht Ihre Reise aus zwei separaten Einzeltickets (One-Way-Tickets), werden diese ausdrücklich als zwei eigenständige Buchungen betrachtet. Dies wird während des Buchungsvorgangs deutlich angegeben. Sollte es bei einem der Flüge zu Änderungen, Verspätungen oder Stornierungen kommen, berechtigt dies nicht zu Änderungen oder Erstattungen des anderen Fluges, da Fluggesellschaften diese Buchungen vollständig unabhängig voneinander behandeln.
Flugtickets müssen in der ausgestellten Reihenfolge genutzt werden. Nutzen Sie den Hinflug bei einem Hin- und Rückflugticket nicht, storniert die Fluggesellschaft automatisch den Rückflug; in diesem Fall ist keine Rückerstattung möglich.
Wir bieten keine Flugtickets für Minderjährige an, die ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen. Reisende unter 18 Jahren müssen stets zusammen mit einem Erwachsenen gebucht werden und reisen. Bestimmte Länder und Fluggesellschaften verweigern Minderjährigen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten die Einreise. Beachten Sie zudem, dass einige Fluggesellschaften bei Reisen mit Minderjährigen eine Geburtsurkunde verlangen.
Bei Buchungen von Flügen mit sogenannten Low-Cost-Airlines (z. B. Ryanair, EasyJet) erfolgt die Buchungsbestätigung inklusive Buchungscode für den Online-Check-in direkt durch die Fluggesellschaft per E-Mail. Sollten Sie innerhalb von 72 Stunden nach der Buchung keine Bestätigung der Airline erhalten, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Der Online-Check-in sollte grundsätzlich direkt auf der Webseite der Fluggesellschaft vorgenommen werden, um zusätzliche Gebühren am Flughafen zu vermeiden. Falls Sie ausschließlich Flüge gebucht haben, wenden Sie sich bei Fragen direkt an die jeweilige Fluggesellschaft.
3.2. Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz gilt nicht für Beförderungsdienstleistungen oder damit verbundene Unterkunftsdienstleistungen. Sembo bietet keine 24-Stunden-Regelung an. Sobald eine Zahlung erfolgt ist, besteht kein Rücktrittsrecht.
3.3. Check-in
Sembo empfiehlt, den Check-in online direkt bei der Fluggesellschaft vorzunehmen, um Gebühren am Flughafen zu vermeiden. Manche Fluggesellschaften erheben eine Gebühr, falls Sie den Check-in erst am Flughafen durchführen.
3.4. Flughafensteuern und -gebühren
Lokale Flughafensteuern und -gebühren sind direkt vor Ort am Flughafen in der jeweiligen Landeswährung zu entrichten. Diese Gebühren können kurzfristig geändert werden und liegen im Ermessen der örtlichen Luftfahrtbehörden. Sembo hat keinen Einfluss auf diese Gebühren und erstattet sie nicht zurück.
3.5. Servicepaket
Das Servicepaket kann entweder direkt bei der Flugbuchung erworben oder jederzeit vor Abflug bzw. während der Reise hinzugefügt werden. Es beinhaltet folgende Leistungen:
- Suche nach optimalen Alternativen bei Flugplanänderungen gemäß den Richtlinien der Fluggesellschaft, ohne zusätzliche Gebühren von Sembo.
- Keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren bei Erstattungsanfragen für Flüge, die durch die Fluggesellschaft storniert wurden.
- Unterstützung bei der Buchung von Sondergepäck wie Golfausrüstung o. ä.
- Bestellung von Sondermahlzeiten, sofern Mahlzeiten inklusive sind (in der Regel nicht verfügbar bei Inlands- oder Kurzstreckenflügen innerhalb Europas).
- Hilfe bei Umbuchungen Ihres Fluges (Gebühren der Fluggesellschaft fallen an).
- Registrierung Ihrer Vielfliegernummer bei der Fluggesellschaft.
- Unterstützung bei Namensänderungen, Gepäck- und Sitzplatzbuchungen, sofern möglich (Gebühren der Fluggesellschaft fallen an).
Für diese Leistungen können seitens der Fluggesellschaft zusätzliche Gebühren anfallen. Die Gebühr für das Servicepaket selbst ist nicht erstattungsfähig, auch wenn bestimmte Leistungen von der Fluggesellschaft nicht bestätigt werden können. Bei Abflug innerhalb der nächsten 3 Tage kontaktieren Sie uns bitte umgehend per E-Mail oder telefonisch. Anfragen, die weniger als 72 Stunden vor Abflug gestellt werden, können möglicherweise nicht mehr bestätigt werden. Passagiere mit schweren Lebensmittelallergien müssen sich direkt an die Fluggesellschaft wenden.
Bei Buchungen mit Low-Cost-Fluggesellschaften (z. B. Ryanair, EasyJet) müssen alle Anfragen direkt mit der Fluggesellschaft geklärt werden, sofern kein Servicepaket erworben wurde. In diesem Fall können zusätzliche Gebühren durch Sembo sowie Drittanbieter entstehen.
3.6. Flexible Flugtickets (Umbuchbare Tickets)
Die Option „Umbuchbares Flugticket“ muss zum Zeitpunkt der Buchung gewählt und bezahlt werden und kann später nicht hinzugefügt werden.
Bei diesem Service handelt es sich um ein eigenes Produkt von Sembo, das möglicherweise nicht mit den Umbuchungsbedingungen der Fluggesellschaft übereinstimmt. Umbuchungen müssen deshalb ausschließlich per E-Mail über die Flugabteilung von Sembo, während der regulären Bürozeiten und mindestens 48 Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit, vorgenommen werden. Die neue Reise muss spätestens innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglichen Buchungsdatum abgeschlossen sein.
Umbuchungen sind abhängig von der Verfügbarkeit und müssen bei der ursprünglich gebuchten Fluggesellschaft erfolgen. Falls bei einer Umbuchung höhere Ticketkosten entstehen, trägt der Reisende die Differenz. Die Option ermöglicht nur eine einmalige Umbuchung; danach gilt der Service als verbraucht. Namensänderungen oder -korrekturen, Änderungen der Reiseroute, des Reiseziels oder Zwischenstopps sind nicht erlaubt. Wird ein Teilsegment der Reise nicht genutzt, verfällt der Service.
Bei Stornierung oder Nichtnutzung dieses Services erfolgt keine Erstattung. Zusätzliche Leistungen wie Gepäck oder Sitzplatzreservierungen müssen vom Reisenden selbst getragen werden.
Dieser Service ist ein eigenständiges Produkt von Sembo und entspricht möglicherweise nicht den Umbuchungsbedingungen der Fluggesellschaft. Dieser Service erlaubt nur eine einmalige Umbuchung. Danach gilt der Service als verbraucht. Namensänderungen oder Korrekturen, Streckenänderungen oder Zwischenstopps sind nicht erlaubt. Höhere Ticketpreise bei Umbuchung trägt der Reisende. Der Service verfällt, wenn eine Teilstrecke nicht genutzt wird. Eine Erstattung oder Gutschrift ist nicht möglich.
3.7. Sitzplatzreservierung
Sitzplatzreservierungen können während der Buchung hinzugefügt werden. Die Fluggesellschaft behält sich das Recht vor, Sitzplätze ohne vorherige Mitteilung zu ändern. Die Gebühr für Sitzplatzreservierungen ist nicht erstattungsfähig, selbst wenn der gewählte Sitzplatz nicht verfügbar sein sollte.
3.8. Gepäckbestimmungen
Informationen zu Gepäckbestimmungen und Buchungsoptionen finden Sie während des Buchungsvorgangs unter „Gepäck- und Ticketregeln“. Gepäckgebühren sind nicht erstattungsfähig.
Sollte eine Vorabbuchung von Gepäck aufgrund von Beschränkungen der Fluggesellschaft nicht möglich sein, wird die bereits gezahlte Gebühr erstattet und Sie werden gebeten, das Gepäck direkt bei der Fluggesellschaft zu buchen. Sonder- oder Übergepäck muss von der Fluggesellschaft bestätigt werden, wobei hierfür meist zusätzliche Gebühren am Flughafen anfallen. Bei Flugumbuchungen müssen Gepäckleistungen erneut gebucht und bezahlt werden.
Sembo übernimmt keine Haftung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck. Schäden oder Verluste müssen unverzüglich am Flughafen durch Ausfüllen eines Schadenformulars („Property Irregularity Report“ – PIR) gemeldet werden.
3.9. Versicherung
Sembo empfiehlt den Abschluss einer Reise- und Gepäckversicherung und arbeitet dabei mit Solid Insurance zusammen. Bedingungen erhalten Sie auf Anfrage.
3.10. Stornoschutz und Reiserücktrittsschutz
Der Stornoschutz muss bei Buchung abgeschlossen werden. Der Schutz deckt Stornierungen aufgrund von Krankheit mit ärztlichem Attest innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung ab. Die Bedingungen für bereits gebuchten Stornoschutz gelten auch für Flugtickets.
3.11. Pässe, Visa und Gesundheitsbestimmungen
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die für Ihre Reise gültigen Pässe, Visa und Gesundheitsbestimmungen einzuhalten. Sembo haftet nicht für fehlende oder unvollständige Dokumente oder dadurch verursachte Kosten.
3.12. Transit
Sembo haftet nicht für Probleme im Zusammenhang mit Transit oder Umsteigeverbindungen.
3.13. Namensangaben auf Flugtickets
Flugtickets sind personengebunden, und die angegebenen Namen müssen exakt mit den Angaben im Reisepass übereinstimmen. Namensänderungen sind nur möglich, wenn die Fluggesellschaft dies zulässt, und führen zu zusätzlichen Gebühren seitens der Fluggesellschaft sowie administrativen Gebühren.
3.14. Änderungen seitens der Fluggesellschaft
Sembo übernimmt keine Verantwortung für Änderungen, Verspätungen oder Annullierungen durch die Fluggesellschaft, einschließlich höherer Gewalt. Reklamationen sind direkt an die Fluggesellschaft zu richten.
3.15. Änderungen durch die Fluggesellschaft
Sembo haftet nicht für Änderungen, Stornierungen oder Verspätungen seitens der Fluggesellschaften, einschließlich Ereignisse höherer Gewalt. Etwaige Ansprüche sind direkt an die jeweilige Fluggesellschaft zu richten.
3.16. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Streiks, Unwetter, Naturkatastrophen) besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
3.17. Rückerstattungen
Rückerstattungen erfolgen gemäß den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft und können längere Zeit in Anspruch nehmen. Gebühren für Servicepakete, Stornoschutz, Gepäckgebühren und andere Zusatzleistungen sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
3.18. Gebührenübersicht
Die folgenden Gebühren fallen zusätzlich zu eventuellen Airline-Gebühren an und sind nicht erstattungsfähig:
- Servicepaket: Nicht erstattungsfähig
- Umbuchung/Umschreibung: 50 EUR pro Ticket
- Namensänderung/Stornierung: 50 EUR pro Ticket Weitere Gebühren der Fluggesellschaft können hinzukommen. Wenn eine Umbuchung zu höheren Ticketpreisen oder Verlust von Aktionsrabatten führt, trägt der Reisende die Differenz.
4. Hotelbedingungen
4.1. Vermittlung von Hotels
Die Vereinbarung wird verbindlich für beide Parteien, sobald Ihre Buchung schriftlich bestätigt wurde und Sie entweder die Anzahlung oder den vollen Betrag geleistet haben. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, technische Probleme oder offensichtliche Preisfehler zu korrigieren.
Sollte es aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, notwendig sein, behalten wir uns vor, Sie in einer gleichwertigen oder besseren Unterkunft unterzubringen. Sie werden über die Alternativunterkunft umgehend informiert. Wenn die Änderung Ihre Buchung wesentlich beeinflusst, haben Sie Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung oder Ermäßigung.
Sollten sich unsere Kosten nach Vertragsabschluss aufgrund von gestiegenen Transportkosten, Steuern oder Gebühren erhöhen, behalten wir uns vor, den Preis entsprechend anzupassen.
Wir übernehmen keine Verantwortung für technische Probleme, Preisfehler oder Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. Hoteländerungen, Schließungen, Naturereignisse usw.), die nach Bereitstellung der Informationen auftreten.
Bestimmte Hotelbeschreibungen stammen von externen Hotel-Datenbanken und durchlaufen nicht dieselben Qualitätsprüfungen wie unsere eigenen Produkte. Wir können nicht garantieren, dass Ferienunterkünfte für Allergiker oder Personen mit Behinderungen geeignet sind.
4.2. Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der vollständigen Zahlung per E-Mail zugesandt. Sollten Sie die Unterlagen nicht erhalten, kontaktieren Sie uns bitte umgehend.
4.3. Reklamationen
Sollten während Ihres Aufenthalts Probleme auftreten, müssen Sie Sembo unverzüglich informieren. Reklamationen, die erst nach Verlassen der gebuchten Unterkunft oder ohne vorherige Benachrichtigung erfolgen, werden nicht akzeptiert.
4.4. Resortgebühren & Club Cards
Einige Hotels oder Apartments verlangen eine zusätzliche, vor Ort zahlbare „Resortgebühr“ oder „Club Card“. Diese Gebühren, die von lokalen Unterkunftsanbietern festgelegt werden, können saisonabhängig oder von der Anzahl der Reisenden oder Zimmer abhängig sein. Informationen dazu sind, sofern verfügbar, auf unserer Webseite angegeben. Diese Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
Wir können nicht garantieren, dass die Unterkünfte für Allergiker oder Personen mit Behinderungen geeignet sind.
4.5. Stornierungsbedingungen
Stornierungen sind über Ihre Buchungsseite („Min sida“) vorzunehmen. Eventuell anfallende Stornogebühren werden direkt angegeben. Eine Stornierungsbestätigung erhalten Sie per E-Mail. Wenn Ihre Buchung aus mehreren Produkten besteht, gelten die jeweils produktspezifischen Stornierungsbedingungen laut Buchungsbestätigung.
Bei Buchung von Unterkunft und Fährtickets zusammen gelten separate Stornobedingungen gemäß Ihrer Buchungsübersicht. Buchungen, die nicht entsprechend den angegebenen Bedingungen storniert werden, sind nicht erstattungsfähig.
Individuelle Stornierungsbedingungen sind während des Buchungsprozesses deutlich angegeben. Prüfen Sie diese sorgfältig vor Abschluss Ihrer Buchung.
4.6. Änderungen von Unterkunftsbuchungen
Änderungen der Unterkunft sind, sofern möglich, gegen eine Verwaltungsgebühr möglich. Änderungswünsche müssen direkt an Sembo gerichtet werden.
4.7. Rückerstattungen
Rückerstattungen erfolgen gemäß den Bedingungen des jeweiligen Dienstleisters und über die ursprünglich verwendete Zahlungsart. Die Bearbeitungszeit hängt vom Anbieter ab; Sembo hat hierauf keinen Einfluss. Zusätzliche Dienstleistungen (z. B. Servicepakete, Stornoschutz) und Bearbeitungsgebühren sind nicht erstattungsfähig.
4.8. Resortgebühren und Club Cards (ergänzende Information)
Manche Unterkünfte erheben obligatorische Zusatzgebühren (z. B. Resort Fees, Club Cards), die direkt vor Ort bezahlt werden müssen und nicht erstattungsfähig sind.
4.9. Sembonus
Sembonus ist ein Bonusprogramm, bei dem Sie pro gebuchter und durchgeführter Übernachtung in berechtigten Unterkünften Punkte („Stempel“) sammeln. Nach zehn Stempeln erhalten Sie eine „Bonusnacht“, deren Wert dem durchschnittlichen Übernachtungspreis dieser zehn Nächte entspricht. Die Bonusnacht gilt ausschließlich für die Unterkunft; zusätzliche lokale Gebühren sind separat zu bezahlen.
Stempel werden nur vergeben, wenn Sie bei der Buchung in Ihrem Kundenkonto eingeloggt sind, und können ausschließlich vom Kontoinhaber genutzt werden. Bonusnächte können nur über das Konto eingelöst werden, mit dem die Stempel gesammelt wurden.
Bonuspunkte verfallen nach 12 Monaten Inaktivität (keine neue Buchung oder Einlösung innerhalb dieses Zeitraums). Nicht eingelöste Bonusnächte sind nicht erstattungsfähig, und eine Differenz bei höherpreisigen neuen Buchungen trägt der Kunde.
4.10. Ihre Verantwortung während des Aufenthalts
Sie verpflichten sich, die Hausregeln Ihrer Unterkunft einzuhalten und andere Gäste nicht zu stören. Verstöße gegen diese Regeln können zur sofortigen Beendigung des Aufenthalts ohne Rückerstattung führen.
Sie erkennen an, dass Sembo ausschließlich als Vermittler zwischen Ihnen und dem jeweiligen Dienstleister agiert. Sembo haftet nicht für Dienstleistungen, die direkt beim Anbieter gebucht werden, oder für Fehler und Ungenauigkeiten, die von Drittanbietern bereitgestellt werden.
Für eigene Dienstleistungen haftet Sembo ausschließlich im Rahmen dieser Bedingungen sowie geltender Gesetze. Unsere Haftung beschränkt sich auf direkte Schäden, die unmittelbar durch unser eigenes Handeln verursacht wurden, gemäß diesen Bedingungen und der geltenden Gesetzgebung.
Sembo haftet nicht für Verluste oder Kosten, die durch die Nichterbringung gebuchter Dienstleistungen durch Drittanbieter entstehen, einschließlich Insolvenz oder anderer unvorhergesehener Umstände.
Rückerstattungen aufgrund von Leistungsausfällen Dritter erfolgen erst nach Erhalt entsprechender Beträge vom jeweiligen Dienstleister.
5. Fährbedingungen
5.1. Vermittlung von Fährtickets
Nach abgeschlossener Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Damit tritt der Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen als Kunde und Sembo in Kraft. Sollten Sie innerhalb einer Stunde nach der Buchung keine Bestätigung erhalten haben und nicht durch uns kontaktiert worden sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich telefonisch mit uns in Verbindung.
Sobald Ihre elektronischen Tickets ausgestellt sind, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrer Ticketnummer. Ab diesem Zeitpunkt entsteht ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligen Fährunternehmen.
Preise und Verfügbarkeiten werden direkt von den Fährgesellschaften angegeben. Sollte die Fährgesellschaft nach Versand der Buchungsbestätigung, jedoch vor Zustandekommen des verbindlichen Vertrages Änderungen vornehmen (z. B. Preise, Verfügbarkeiten), auf die Sembo keinen Einfluss hat, tritt der Vertrag nicht in Kraft. Sembo informiert Sie innerhalb von 48 Stunden über die Änderungen und erstattet den bezahlten Betrag über die ursprüngliche Zahlungsart zurück.
Sie sind dafür verantwortlich, die Angaben in Ihrer Buchungsbestätigung sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Passagiernamen exakt mit den Reisepassangaben übereinstimmen.
5.2. Stornierung von Fährtickets
Stena Line:
- Economy-Tickets: Nicht erstattungsfähig.
- Flexi-/Premium-/Kampagnen-Tickets:
- Bis 15 Tage vor Abfahrt: Kostenlos stornierbar
- Weniger als 15 Tage vor Abfahrt: Keine Rückerstattung möglich.
Forsea (Helsingør/Helsingborg):
- Unbenutzte Tickets sind innerhalb von 24 Stunden nach Kauf kostenfrei stornierbar.
- Innerhalb von 2 Monaten ab dem ursprünglichen Abfahrtsdatum können ungenutzte Tickets gegen eine Gebühr von 10 % (mindestens jedoch 100 SEK) erstattet werden.
- Teilweise genutzte Tickets können innerhalb von 2 Monaten nach Ablaufdatum gegen eine Gebühr von 10 % (mindestens jedoch 100 SEK) erstattet werden.
- Verlorene Tickets werden nicht ersetzt.
5.3. Änderungen von Fährtickets
Fährtickets mit Stena Line
- Flexi- oder Premium-Tickets: Änderungen sind kostenfrei möglich.
- Economy-Tickets: Für jede Änderung fällt eine Gebühr von 500 SEK pro Änderungsvorgang an.
- Das Hinzufügen von Kabinen, Mahlzeiten oder anderen Zusatzleistungen verursacht keine Änderungsgebühr, es gilt jedoch der jeweils aktuelle Preis.
- Änderungen für Flexi- und Premium-Tickets sind online bis spätestens 2 Stunden vor Abfahrt möglich. Eventuelle Preisunterschiede aufgrund von Datum- oder Zeitänderungen trägt der Kunde.
Fährtickets mit Forsea (Helsingør/Helsingborg)
- Bei einer Umbuchung auf eine teurere Abfahrt ist die Differenz sofort zahlbar.
- Bei einer Umbuchung auf eine günstigere Abfahrt wird die Preisdifferenz erstattet.
- Pro Änderung und Strecke fällt eine Änderungsgebühr von 10 % des Ticketpreises, mindestens jedoch 100 SEK, an.
6. Mietwagen und Transfers
6.1. Vermittlung von Mietwagen
Mietwagen werden über Rentalcars vermittelt.
Alle Fragen, Änderungen oder Stornierungen erfolgen direkt bei Rentalcars. Sembo hat keinen Zugriff auf Mietwagenbuchungen.
6.2. Vermittlung von Transfers
6.2. Vermittlung von Transfers Transfers wie Shuttlebusse oder Privattransfers, die zusammen mit Flug- und Hotelpaketen gebucht wurden, werden durch HoppaGo bereitgestellt.
Es gelten die spezifischen Bedingungen des jeweiligen Transferanbieters, welche auf Ihrem Voucher angegeben sind und vom Reisenden sorgfältig zu prüfen sind.
Wir behalten uns das Recht vor, innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Buchung bzw. am nächsten Werktag zu reagieren, falls Ihre Buchung nicht bestätigt werden kann. In solchen Fällen erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung.
Kinder und Kleinkinder zählen bei allen Buchungen als vollwertige Passagiere. Bei Reisen mit Kleinkindern empfehlen wir Ihnen, Ihren eigenen Kindersitz mitzubringen.
Die Standardgepäckerlaubnis beträgt pro Passagier 1 Koffer und 1 Handgepäckstück. Zusätzliches Gepäck (z. B. Fahrräder, Golfgepäck usw.) muss vorab gebucht werden und verursacht zusätzliche Kosten.
Die Anzahl der Passagiere in Ihrer Bestätigung entspricht der Anzahl der gebuchten und bezahlten Passagiere. Sie müssen Ihren Voucher ausgedruckt vorlegen, um den Transferdienst zu nutzen. Der Voucher gilt als Nachweis über Ihre Buchung und Zahlung.
Änderungen, die innerhalb von 24 Stunden (innerhalb Europas) oder innerhalb von 48 Stunden (außerhalb Europas) vor Ankunft vorgenommen werden, gelten als Stornierungen und erfordern eine Neubuchung.
Stornierung/Änderung von Transfers durch Sunhotels (Webbeds)
- Innerhalb Europas: Kostenlose Stornierung bis 24 Stunden vor Ankunft, danach 100 % Stornogebühr.
- Außerhalb Europas: Kostenlose Stornierung bis zu 48 Stunden vor Ankunft. Danach 100 % Stornogebühr.
Alle Änderungen und Stornierungen müssen über den Sembo-Kundenservice erfolgen und von Sembo schriftlich bestätigt werden.
7. Zusätzliche Bedingungen
7.1. Reisegarantie
Sembo verfügt über eine Reisegarantie gemäß schwedischem Recht („Resegarantilagen“). Diese deckt ausschließlich Paketreisen (mindestens zwei kombinierte Reiseleistungen). Einzelbuchungen von Unterkünften oder Transportleistungen sind nicht abgedeckt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite von Kammarkollegiet.
7.2. Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Details zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.
7.3. Reklamationen und Beschwerden
Beschwerden sind Sembo unmittelbar während des Aufenthalts mitzuteilen. Beschwerden, Reklamationen oder Ansprüche, die erst nach der Abreise oder ohne rechtzeitige Mitteilung erfolgen, können nicht berücksichtigt werden.
Sollte keine Einigung erzielt werden, kann die Angelegenheit an folgende Verbraucherschlichtungsstelle weitergeleitet werden:
Allmänna Reklamationsnämnden (ARN) Kungsholmstorg 5, Stockholm E-Mail: arn@arn.se
Für Leistungen, die Sembo lediglich vermittelt hat, müssen Ansprüche direkt an den betreffenden Leistungserbringer gestellt werden.
7.4. Pauschalreisen
Sofern eine Vereinbarung über eine Pauschalreise abgeschlossen wurde, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen des schwedischen Reisebüroverbands (SRF), in Übereinstimmung mit dem schwedischen Pauschalreisegesetz („Paketreselagen“). Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei kombinierten Reiseleistungen (z. B. Beförderung, Unterkunft, Mietwagen oder sonstigen touristischen Dienstleistungen). Diese Bedingungen sind im Anhang 1 detailliert beschrieben.
Zusätzliche Gebührenübersicht
Folgende Gebühren gelten zusätzlich zu möglichen Gebühren externer Anbieter und sind nicht erstattungsfähig:
- Servicepaket: 299 SEK pro Buchung
- Umbuchungen/Änderungen: 50 EUR pro Ticket
- Rückerstattungsanfragen: 50 EUR pro Ticket
Entstehen bei Umbuchungen zusätzliche Kosten (z.B. aufgrund höherer Ticketpreise), trägt diese der Reisende.
Hinweis zu Pauschalreisen (gemäß Paketreselagen) Bei kombinierten Reisen (mindestens zwei Reiseleistungen) gelten die Bestimmungen des schwedischen Pauschalreisegesetzes („Paketreselagen“). Details sind in Anhang 1 erläutert.
7.3. Haftungsausschluss
Sembo agiert ausschließlich als Vermittler zwischen Ihnen und den Dienstleistern und übernimmt keine Haftung für Dienstleistungen, die direkt von Drittanbietern erbracht werden. Ebenso haftet Sembo nicht für Schäden oder Verluste, die auf Insolvenz oder andere Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen.
Erstattungen infolge von Leistungsausfällen Dritter erfolgen erst nach Eingang der Rückzahlungen vom jeweiligen Anbieter.
Anhang 1 - Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen
Für die Reise gelten die allgemeinen Bedingungen des Schwedischen Reisebüro- und Veranstalterverbands (SRF), die innerhalb der Branche am 28. Juni 2018 vereinbart wurden, sowie die besonderen Bedingungen des Reiseveranstalters. Der Veranstalter hat das Recht, besondere Bedingungen anzuwenden, die von den allgemeinen abweichen, sofern dies durch die besondere Art der Reise, besondere Vorschriften zum Transportmittel (z. B. Buchungs- und Verkaufsbedingungen für Linienflüge), abweichende Unterkunftsbedingungen oder besondere Umstände am Reiseziel gerechtfertigt ist. Die besonderen Bedingungen dürfen nicht zum Nachteil des Reisenden gegen das Pauschalreiserecht verstoßen. Die allgemeinen und besonderen Bedingungen sind Bestandteil des Vertrags.
1. DER VERTRAG
1.1 Der Vertrag wird für beide Parteien bindend, wenn der Veranstalter die Buchung des Reisenden schriftlich bestätigt hat, sofern nicht anders vereinbart. Der Veranstalter muss die Buchung unverzüglich bestätigen. Ein Widerrufsrecht gilt nicht für Pauschalreiseverträge.
1.2 Der Hauptreisende ist die Person, auf deren Namen der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Hauptreisende wird in den Reiseunterlagen zuerst genannt oder auf andere Weise eindeutig gekennzeichnet. Er ist für die Zahlung gemäß Vertrag verantwortlich. Alle Änderungen und eventuelle Stornierungen müssen vom Hauptreisenden vorgenommen werden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn der Hauptreisende schwer erkrankt und die Änderung oder Stornierung nicht selbst vornehmen kann. Der Hauptreisende ist außerdem dafür verantwortlich, dem Veranstalter korrekte Buchungsdaten aller weiteren Reisenden im Vertrag mitzuteilen. Eventuelle Rückerstattungen erfolgen an den Hauptreisenden.
1.3 Wenn der Reisende unter 18 Jahre alt ist und ohne Erziehungsberechtigten reist, muss dies bei der Buchung angegeben werden. Einige Reisen können ein höheres Mindestalter als 18 Jahre voraussetzen. Die entsprechenden Informationen werden bei der Buchung mitgeteilt.
1.4 Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Abflug- und Rückflugzeiten sind vorläufig. Der Veranstalter muss diese Zeiten so bald wie möglich und, wenn möglich, spätestens 20 Tage vor der Abreise konkretisieren.
1.5 Der Veranstalter ist verpflichtet, allgemeine Informationen zu Pass- und Visumserfordernissen bereitzustellen.
1.6 Der Veranstalter ist verpflichtet, allgemeine Informationen zu den Gesundheitsvorschriften am Reiseziel bereitzustellen.
1.7 Anschlussreisen oder Sonderarrangements sind nur dann Bestandteil des Pauschalreisevertrags, wenn sie gleichzeitig mit den im Pauschalpaket enthaltenen Leistungen gebucht oder gemeinsam zu einem Gesamtpreis verkauft wurden.
1.8 Besondere Wünsche oder Zusatzleistungen auf Wunsch des Reisenden werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Veranstalter bestätigt wurden.
1.9 Der Reisende ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung und die Reiseunterlagen sofort nach Erhalt zu prüfen, insbesondere auf Richtigkeit der Angaben und korrekte Schreibweise der Namen gemäß Reisepass. Fehler sind dem Veranstalter so schnell wie möglich zu melden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Gebühr zu erheben, die den tatsächlichen Kosten der Korrektur entspricht, zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für den Mehraufwand. Beruht der Fehler auf dem Veranstalter oder dessen Beauftragten, erfolgt die Korrektur kostenfrei für den Reisenden.
1.10 Der Hauptreisende muss dem Veranstalter unverzüglich Änderungen von Adresse, E-Mail, Telefonnummer oder sonstigen relevanten Kontaktinformationen mitteilen.
1.11 Für bestimmte Reisen ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. In solchen Fällen muss der Reisende spätestens bei der Buchung darüber informiert werden.
1.12 Wenn Flugtickets Teil der Pauschalreise sind, müssen sie in der vorgesehenen Reihenfolge genutzt werden. Der Reisende kann daher nicht nur den Rückflug nutzen, wenn Hin- und Rückflug gebucht sind, oder nur einen Teil der Flugstrecke. Wird das Ticket nicht vom Startpunkt aus genutzt, werden alle weiteren Teilstrecken automatisch storniert.
2. PREIS UND ZAHLUNG
2.1 Der Preis ist so anzugeben, dass der Gesamtpreis der Reise deutlich erkennbar ist. Der Preis muss alle im Vertrag enthaltenen Leistungen sowie obligatorische Zuschläge, Steuern und Gebühren umfassen.
2.2 Der Reisende muss den Reisepreis spätestens zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt bezahlen.
2.3 Der Veranstalter kann im Zusammenhang mit der Buchungsbestätigung eine erste Teilzahlung (Anmeldegebühr) verlangen. Die Anmeldegebühr muss in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtpreis der Reise und den sonstigen Umständen stehen.
2.4 Wenn der Reisende den Reisepreis nicht gemäß Vertrag bezahlt, ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag zu kündigen und eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
2.5 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, basiert der Preis der Reise auf der Unterbringung von zwei Personen in einem gemeinsam genutzten Doppelzimmer. Bei Unterbringung einer Einzelperson in einem Doppelzimmer oder in einem größeren Zimmer, das für mehr als eine Person vorgesehen ist, ist der Veranstalter berechtigt, einen Einzelzimmerzuschlag zu erheben.
2.6 Der Veranstalter ist außerdem verpflichtet, den Reisenden über eventuell anfallende Zusatzkosten zu informieren.
3. RECHT DES REISENDEN AUF ÄNDERUNG UND STORNIERUNG
3.1 Der Reisende hat das Recht, den Vertrag zu ändern, sofern der Veranstalter dem zustimmt. Änderungen des Vertrags können zu zusätzlichen Kosten für den Reisenden führen, die entweder vom Veranstalter oder von einem Dritten erhoben werden.
3.2 Der Reisende hat das Recht, die Reise zu stornieren. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vom Reisenden eine Entschädigung für die dem Veranstalter durch die Stornierung entstandenen Kosten zu verlangen. Der Veranstalter kann angemessene, standardisierte Stornogebühren festlegen, die sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung richten. Hat der Veranstalter keine standardisierten Stornogebühren festgelegt, hat er Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
4. RECHT DES REISENDEN AUF VERTRAGSÜBERTRAGUNG
4.1 Der Reisende kann den Vertrag auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen zur Teilnahme an der Reise erfüllt. Eine solche Bedingung kann beispielsweise sein, dass das Transportunternehmen oder ein vom Veranstalter beauftragter Dritter dem Wechsel gemäß den geltenden Vorschriften zustimmen muss. Der Reisende muss den Veranstalter oder den Vermittler innerhalb einer angemessenen Frist vor der Abreise über die Vertragsübertragung informieren. Eine Mitteilung spätestens sieben Tage vor der Abreise gilt stets als rechtzeitig.
4.2 Der Veranstalter kann für die Vertragsübertragung eine angemessene Gebühr verlangen. Diese Gebühr darf die dem Veranstalter durch die Übertragung entstehenden Kosten nicht überschreiten. Der Veranstalter muss darlegen, wie die Kosten berechnet wurden.
4.3 Der ursprüngliche Reisende (Veräußerer) und der neue Reisende (Erwerber) haften gegenüber dem Veranstalter oder dem Vermittler gesamtschuldnerisch für die noch ausstehenden Zahlungen der Reise sowie für alle durch die Übertragung entstandenen Zusatzkosten.
5. ÄNDERUNGEN VOR DER ABREISE
5.1 Änderung der Vertragsbedingungen
Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen am Vertrag vorzunehmen, sofern er den Reisenden klar, verständlich und eindeutig auf einem dauerhaften Datenträger über die Änderung informiert. Ist die Änderung unerheblich – beispielsweise geringfügige Änderungen der Flugzeiten – hat der Reisende keinen Anspruch auf Preisnachlass oder Entschädigung. Bei wesentlichen Änderungen der Reise soll dem Reisenden, sofern möglich, eine alternative Reise angeboten oder das Recht eingeräumt werden, den Vertrag kostenfrei zu kündigen.
5.2 Preisänderung
5.2.1 Der Veranstalter darf den Preis der Reise erhöhen, wenn die Erhöhung auf Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, öffentlichen Abgaben oder Wechselkurse zurückzuführen ist.
5.2.2 Der Reisepreis darf um den Anteil erhöht werden, der dem Anteil des Reisenden an der für den Veranstalter entstandenen Kostenerhöhung entspricht. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nur, wenn sich die Gesamtkosten um mehr als 100 SEK pro Buchung erhöhen.
5.2.3 Der Reisepreis ist zu senken, wenn die dem Veranstalter entstehenden Kosten aus den oben genannten Gründen um mindestens 100 SEK pro Buchung sinken. Bei einer Preissenkung kann der Veranstalter tatsächliche Verwaltungskosten abziehen.
5.2.4 Der Veranstalter muss den Reisenden so bald wie möglich über Preisänderungen informieren. Die Mitteilung muss eine Begründung und eine Berechnung enthalten.
5.2.5 In den letzten 20 Tagen vor dem vereinbarten Abreisedatum darf der Preis nicht erhöht und muss auch nicht gesenkt werden.
5.2.6 Der Veranstalter kann in seinen besonderen Bedingungen auf das Recht zur Preiserhöhung gemäß 5.2.1 verzichten. In diesem Fall entfällt auch die Pflicht zur Preissenkung gemäß 5.2.3.
5.3 Recht des Reisenden zur Vertragskündigung ohne Stornogebühr
5.3.1 Möchte der Reisende aufgrund einer wesentlichen Änderung – z. B. einer Preiserhöhung von mehr als 8 % des Gesamtpreises der Pauschalreise – vom Vertrag zurücktreten, muss er den Veranstalter innerhalb einer vom Veranstalter angegebenen angemessenen Frist nach Mitteilung der Änderung informieren. Unterbleibt dies, ist der Reisende an den neuen Vertrag gebunden.
5.3.2 Bei Vertragskündigung gemäß diesem Abschnitt hat der Veranstalter den vollständigen Reisepreis unverzüglich und spätestens 14 Tage nach Vertragskündigung zu erstatten.
5.4 Kündigungsrecht des Veranstalters und des Reisenden bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen
5.4.1 Sowohl der Veranstalter als auch der Reisende haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung der Reisenden zum Reiseziel durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Umgebung erheblich beeinträchtigt wird. Als solche Umstände gelten z. B. schwerwiegende Sicherheitsprobleme wie Krieg, Terrorismus, der Ausbruch schwerwiegender Krankheiten oder Naturkatastrophen. In diesem Fall hat der Reisende das Recht, den Vertrag ohne Stornogebühr zu kündigen. Kündigt der Veranstalter den Vertrag gemäß diesem Abschnitt, hat der Reisende keinen Anspruch auf Schadenersatz. In diesen Fällen hat der Reisende Anspruch auf vollständige Rückerstattung gemäß Punkt 5.3.2.
5.4.2 Der Reisende hat kein Recht zur Kündigung des Vertrags, wenn die unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses allgemein bekannt waren.
5.4.3 Um festzustellen, ob die Ereignisse von der oben beschriebenen Schwere sind, sollten sachkundige schwedische oder internationale Behörden konsultiert werden. Eine aktuelle Reisewarnung des schwedischen Außenministeriums (UD) gilt stets als ausreichende Grundlage für eine Kündigung.
6. VERANTWORTUNG DES VERANSTALTERS FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER PAUSCHALREISE
6.1 Mangelhafte Durchführung Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Veranstalter verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Der Veranstalter ist jedoch nicht verpflichtet, den Mangel zu beheben, wenn dies unmöglich ist oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde. Wird der Mangel nicht behoben, hat der Reisende gegebenenfalls Anspruch auf eine Preisminderung und Schadenersatz.
6.2 Wesentliche Mängel
6.2.1 Kann nach Reiseantritt ein wesentlicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden, soll der Veranstalter – soweit möglich – gleichwertige oder zumindest gleichwertige Ersatzleistungen ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden anbieten. Kann der Veranstalter dies nicht leisten, kann er alternative Leistungen geringerer Qualität anbieten, verbunden mit einer angemessenen Preisminderung. Der Reisende darf solche Alternativen nur ablehnen, wenn sie nicht mit den ursprünglich vereinbarten Leistungen vergleichbar sind oder wenn die angebotene Preisminderung nicht als angemessen betrachtet werden kann.
6.2.2 Kann der Veranstalter keine Ersatzleistungen anbieten oder hat der Reisende gemäß 6.2.1 das Recht, diese abzulehnen, hat der Reisende gegebenenfalls Anspruch auf Preisminderung und Schadenersatz.
6.2.3 Liegt ein Mangel vor, der die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und den der Veranstalter nicht innerhalb angemessener Frist behebt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten und hat gegebenenfalls Anspruch auf Preisminderung und Schadenersatz.
6.2.4 Kann der Veranstalter keine Ersatzleistungen anbieten oder hat der Reisende gemäß 6.2.1 das Recht, diese abzulehnen, oder hat der Reisende gemäß 6.2.3 vom Vertrag zurückgetreten, so hat der Reisende Anspruch auf eine gleichwertige Rückbeförderung zum Ausgangsort ohne unnötige Verzögerung und ohne zusätzliche Kosten, sofern die Pauschalreise eine Beförderung beinhaltet und sich der Reisende am Reiseziel befindet.
7. ZU PREISMINDERUNGEN UND SCHADENSERSATZ
7.1 Ein Anspruch auf Preisminderung besteht nicht, wenn der Veranstalter nachweisen kann, dass der Mangel vom Reisenden verursacht wurde.
7.2 Der Reisende hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Veranstalter nachweist, dass der Mangel auf den Reisenden selbst oder auf einen Dritten zurückzuführen ist, der nicht an der Erbringung der im Pauschalreisevertrag enthaltenen Reiseleistungen beteiligt ist, oder wenn der Mangel auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
7.3 Wenn der Mangel auf eine Person zurückzuführen ist, die der Veranstalter mit der Durchführung der Reiseleistungen beauftragt hat, ist der Veranstalter nur dann von der Haftung befreit, wenn auch die beauftragte Person nach dieser Vorschrift haftungsfrei wäre. Dasselbe gilt, wenn der Mangel auf eine Person in einer vorherigen Leistungskette zurückzuführen ist.
7.4 Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer vom Veranstalter stornierten Reise besteht nicht, wenn der Veranstalter nachweisen kann, dass sich weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl für die Reise angemeldet haben und der Reisende innerhalb der im Vertrag genannten Frist schriftlich über die Stornierung informiert wurde. Die Mitteilung über die Stornierung muss spätestens erfolgen:
- 20 Tage vor Abreise bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen
- 7 Tage vor Abreise bei einer Reisedauer zwischen 2 und 6 Tagen
- 48 Stunden vor Abreise bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen
7.5 Schadensersatz im Sinne dieser Bedingungen umfasst Ersatz für reinen Vermögensschaden, Personenschäden und Sachschäden. Der Reisende ist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
7.6 Sofern das Pauschalreiserecht oder eine andere zwingende gesetzliche Regelung keine andere Begrenzung vorsieht, ist die Haftung des Veranstalters auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht bei Personenschäden oder bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8. BESCHWERDE
8.1 Der Reisende kann sich nur auf Mängel der vereinbarten Leistungen berufen, wenn er den Veranstalter oder den Vermittler innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem er den Mangel festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, darüber informiert. Dies sollte so schnell wie möglich erfolgen und nach Möglichkeit am Reiseziel. Bei der Beurteilung einer möglichen Preisminderung oder eines Schadensersatzanspruchs wird berücksichtigt, zu welchem Zeitpunkt die Beschwerde eingereicht wurde und ob der Veranstalter den Mangel dadurch hätte beheben können.
8.2 Ungeachtet von Punkt 8.1 kann sich der Reisende auch dann auf Mängel berufen, wenn der Veranstalter oder der Vermittler grob fahrlässig oder in treuwidriger Weise gehandelt hat.
9. PFLICHTEN DES REISENDEN WÄHREND DER REISE
9.1 Weisungen des Veranstalters Der Reisende ist verpflichtet, den Anweisungen zur Durchführung der Reise Folge zu leisten, die vom Reiseleiter oder einer vom Veranstalter beauftragten Person erteilt werden. Der Reisende ist verpflichtet, die geltenden Ordnungsregeln während der Reise und am Reiseziel zu beachten und sich so zu verhalten, dass Mitreisende oder Dritte nicht gestört werden. Verstößt der Reisende in erheblichem Maße gegen diese Pflichten, kann der Veranstalter den Vertrag kündigen, ohne dass dem Reisenden eine Entschädigung oder Rückerstattung zusteht.
9.2 Haftung des Reisenden für Schäden Der Reisende haftet für Schäden, die er dem Veranstalter durch fahrlässiges Verhalten zufügt.
9.3 Verantwortung des Reisenden für Reisedokumente und Formalitäten 9.3.1 Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, alle für die Durchführung der Reise erforderlichen Formalitäten zu erfüllen, wie z. B. den Besitz eines gültigen Reisepasses, ggf. Visa, Impfungen und Versicherungen. 9.3.2 Der Reisende muss den Check-in für alle im Pauschalreisevertrag enthaltenen Beförderungsleistungen entsprechend dem Reiseplan oder anderen Anweisungen des Veranstalters oder Transportunternehmens rechtzeitig durchführen. 9.3.3 Der Reisende trägt alle Kosten, die infolge von Versäumnissen in Bezug auf die oben genannten Formalitäten entstehen, wie etwa Rücktransport mangels gültiger Reisedokumente, es sei denn, diese Mängel beruhen auf fehlerhaften Informationen des Veranstalters oder Vermittlers. 9.3.4 Der Reisende ist dafür verantwortlich, sich mit den vom Veranstalter bereitgestellten Informationen vertraut zu machen.
9.4 Abweichung vom Reiseverlauf Ein Reisender, der nach Reisebeginn vom vereinbarten Reiseverlauf abweicht, ist verpflichtet, dies dem Veranstalter oder dessen Vertreter mitzuteilen.
10. PFLICHT DES VERANSTALTERS ZUR LEISTUNG VON HILFE Gerät der Reisende während der Reise in Schwierigkeiten, ist der Veranstalter verpflichtet, dem Reisenden unverzüglich angemessene Hilfe zu leisten. Diese Hilfe kann z. B. Informationen über Gesundheitsdienste, medizinische Versorgung, örtliche Behörden und konsularischen Beistand umfassen. Der Veranstalter ist berechtigt, für diese Hilfeleistung ein angemessenes Entgelt zu verlangen, sofern die Situation vorsätzlich oder durch Fahrlässigkeit des Reisenden herbeigeführt wurde.
11. STREITBEILEGUNG Die Vertragsparteien sollen versuchen, Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des Vertrags eigenständig beizulegen. Kommt keine Einigung zustande, kann die Streitigkeit dem Schwedischen Allgemeinen Beschwerdeausschuss (Allmänna reklamationsnämnden, ARN), Box 174, 101 23 Stockholm, www.arn.se , oder einem ordentlichen Gericht zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Streitbeilegung kann auch über die Online-Plattform der EU-Kommission erfolgen: http://ec.europa.eu/odr .
Visum und Impfungen Gemäß dem Pauschalreiserecht sind wir verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR über die geltenden Visumbestimmungen für jedes Reiseziel zu informieren. Weitere Informationen zu den aktuellen Bestimmungen finden Sie auf den Informationsseiten des schwedischen Außenministeriums: https://www.regeringen.se/sveriges-regering/utrikesdepartementet/ Bürger anderer Länder wenden sich bitte an die jeweilige Botschaft oder das zuständige Konsulat. Wenn Sie eine Buchung für jemand anderen vornehmen, sollten Sie Ihr Reisebüro über die oben genannten Anforderungen informieren.
Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Reisepass erneuert oder ein Visum beantragt werden muss. Für Informationen zu Visabestimmungen und Einreiseanforderungen für verschiedene Reiseziele werden schwedische Staatsbürger auf die Informationsseiten des schwedischen Außenministeriums verwiesen: https://www.regeringen.se/uds-reseinformation/ Das Außenministerium stellt zudem eine App mit Reiseinformationen zur Verfügung, die Sie ebenfalls dort finden.
Um herauszufinden, wie lange die Ausstellung eines Visums dauert, wenden Sie sich an die Botschaft des Landes, in das Sie reisen möchten, im Land Ihres Wohnsitzes. Bitte beachten Sie, dass dies je nach Reiseziel einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wenn Sie nicht die schwedische Staatsbürgerschaft besitzen, wenden Sie sich an die nächstgelegene Botschaft oder das Konsulat.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Reiseversicherung zu überprüfen. Sie benötigen gegebenenfalls eine Versicherung, die Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks sowie Krankenhauskosten und eine eventuelle Rückführung im Krankheits- oder Unglücksfall abdeckt. Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, ist oft auch eine Reiseversicherung darin enthalten. Informieren Sie sich über Ihre Versicherungsbedingungen und sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrer Versicherungsgesellschaft. Denken Sie auch an Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese erhalten Sie kostenlos von der Försäkringskassan und sie berechtigt Sie zu medizinischer und zahnärztlicher Versorgung in der EU, im EWR und in der Schweiz.
Für Reisen nach Russland, Belarus und Kuba ist eine gültige Reiseversicherung vorgeschrieben. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Versicherungsgesellschaft.
Wenn Sie eine Behinderung haben, ist es wichtig, sich vor der Reise über die geltenden Bedingungen zu informieren. Kontaktieren Sie das Hotel für Informationen zur Barrierefreiheit in der Unterkunft und am Reiseziel. Denken Sie auch daran, sich über notwendige Impfungen zu informieren, wenn Sie außerhalb Europas reisen. Viele Länder verlangen Impfungen gegen häufige Krankheiten, um die Einreise zu erlauben.
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